ATEX-Ventilatoren

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In Unternehmen, in denen Explosionsgefahr besteht (ATEX 153) gelten für Geräte, die in einem explosionsgefährdeten Bereich (ATEX 114) aufgestellt sind, die europäischen ATEX-Richtlinien.

Zur Erfüllung der ATEX-Richtlinien, müssen Ventilatoren u. a. mit folgenden Eigenschaften ausgestattet sein:

  • Funkenvermeidende Konstruktion;
  • ATEX-Motor;
  • Mechanisch überdimensioniertes Laufrad;
  • Nabenabdichtung;
  • Anschlussmöglichkeit für verschiedene Überwachungsgeräte;
  • Höhere Auswuchtungsklasse;
  • PT-100 auf den Lagern (falls zutreffend);
  • Schwingungsregistrierung auf den Lagern (falls zutreffend);
  • ATEX-Typenschild und Zertifikat (kontrolliert und zertifiziert durch Dekra Certification B.V., ehemals KEMA Quality B.V.).

Um vollständig gemäß der ATEX-Richtlinien liefern zu können, muss der Endkunde alle wichtigen Informationen über die explosionsgefährdeten Bereiche an Naaykens’ übermitteln, einschließlich der Zoneneinteilung.

Die Zonen sind folgendermaßen eingeteilt:

  • Zone 20: explosionsfähige Staubkonzentration ständig, über längere Zeiträume oder häufig vorhanden;
  • Zone 21: explosionsfähige Staubkonzentration bei Normalbetrieb gelegentlich vorhanden;
  • Zone 22: explosionsfähige Staubkonzentration bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig vorhanden;
  • Zone 0: explosionsfähige Gaskonzentration ständig, über längere Zeiträume oder häufig vorhanden;
  • Zone 1: explosionsfähige Gaskonzentration bei Normalbetrieb gelegentlich vorhanden;
  • Zone 2: explosionsfähige Gaskonzentration bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig vorhanden.

Wir können Ventilatoren für die Zonen 1, 21, 2 und 22 liefern, wobei die Zoneneinteilung für integrierte und außenliegende Ventilatoren unterschiedlich sein kann.

Fragen Sie unsere Spezialisten um ein unverbindliches Angebot für die von Ihnen angegebene Zone.